Argumente

Eine Demokratie zeichnet sich dadurch aus, dass die Bevölkerung demokratisch mitentscheiden kann und seine Vertreter in Parlament oder Regierung in demokratischer Wahl ermittelt. Heute wird in allen Kantonen die Regierung vom Volk gewählt – ebenso wie die National- und Ständeräte. Dies hat sich bewährt. Nur auf Bundesebene dürfen die Stimmbürger bislang nicht mitreden. Die Initiative für die Volkswahl des Bundesrates schliesst diese Lücke im direktdemokratischen System der Schweiz. Für die Bevölkerung bringt die Volkswahl zahlreiche Vorteile:

  • Endlich haben die Stimmbürger bei der Bundesratswahl etwas zu sagen.
    Die eidg. Volksinitiative für die Volkswahl des Bundesrates führt zu einer Erweiterung der Volksrechte. Alle Bürgerinnen und Bürger haben künftig die Möglichkeit, die Landesregierung direkt mit ihrer Stimme zu wählen. So werden die direkte Demokratie gestärkt, und die demokratischen Mitgestaltungsrechte werden ausgebaut.

  • Die Gewaltenteilung wird gestärkt.
    Die Volkswahl des Bundesrates führt zu einer Stärkung der Gewaltenteilung, indem die Exekutive besser von der Legislative getrennt wird: Der Bundesrat ist künftig dem Volk verpflichtet und nicht mehr dem Parlament. So wird das Prinzip der Volkssouveränität, welches in den Kantonen längst umgesetzt ist, endlich auch auf Bundesebene verwirklicht.

  • Es gelten endlich transparente und faire Regeln für die Bundesratswahlen.
    Mit der Volkswahl gelten transparente und faire Regeln für die Wahl der Schweizer Landesregierung. Die Bevölkerung hat kein Verständnis für die taktischen Spiele und Rankünen des Parlaments: Es ist unwürdig, dass die Bundesratswahlen immer wieder durch unschöne Tricksereien und politische Abrechnungen belastet werden. Hintertreppenabsprachen und parlamentarische Ränkespiele sind mit einer Volkswahl nicht mehr möglich.

  • Profilierte, bestandene Persönlichkeiten haben bessere Wahlchancen.
    Die Volkswahl ermöglicht, dass vermehrt profilierte, bestandene Persönlichkeiten in den Bundesrat gewählt werden. Die Wahl durch das Parlament erhöht die Chancen von angepassten, moderaten Kandidaten. In einer Volkswahl haben auch profilierte Politiker oder Quereinsteiger aus der Wirtschaft höhere Chancen. In die Regierung gehören starke, bewährte Persönlichkeiten: Das Wohl des Landes und nicht das Kalkül der Parteien muss prioritär sein.

  • Der Bundesrat ist dem Volk direkt verpflichtet.
    Mit der Wahl durch das Volk sind die Bundesräte direkt den Stimmbürgern verpflichtet. Der Bundesrat kann sich fortan nicht mehr erlauben, Abstimmungsentscheide zu missachten oder Initiativen nicht umzusetzen. Die Volkswahl bedeutet eine bessere Kontrolle der Macht. Die Initiative setzt damit einen wichtigen Kontrapunkt zur ständigen Machterweiterung von Regierung und Verwaltung, welche in der Politik immer wieder beklagt wird.

  • Die angemessene Vertretung der sprachlichen Minderheiten ist garantiert.
    Die Initiative für die Volkswahl des Bundesrates garantiert die angemessene Vertretung der sprachlichen Minderheiten im Bundesrat: Mindestens zwei Vertreter der französisch- oder italienischsprachigen Schweiz müssen dem Bundesrat angehören. Die Volkswahl des Bundesrates schützt die sprachlichen Minderheiten damit sogar besser, als dies heute der Fall ist.

  • Die Volkswahl führt zu mehr Stabilität und Kontinuität.
    Die vergangenen Jahre – insbesondere die Abwahl von Bundesrat Christoph Blocher – haben gezeigt, dass das parlamentarische Wahlverfahren an seine Grenzen stösst: Es ist unberechenbar und intransparent geworden. Die Volkswahl dagegen garantiert Stabilität und Kontinuität – dies zeigen die Erfahrungen in den Kantonen. So wird der Standort Schweiz gestärkt.